Plaggen als Wirtschaftsfaktor
Durch die über Jahrhunderte hohe Nachfrage nach Plaggenmaterial musste die Entnahme schon früh geregelt werden. Der wahrscheinlich älteste urkundliche Nachweis der Entnahme von Plaggen im Münsterland ist von 1316 datiert. Aus dem Raum Lienen liegen Aufzeichnungen vor, die bis in das Jahr 1598 zurückreichen und von dem Erwerb des Rechts zum Plaggenhieb gegen Bezahlung berichten. Dem entgegen wurde das unrechtmäßige Plaggenstechen um 1616 mit empfindlichen Geldbußen bestraft.
(Quelle: Flyer Bodenlernstandort Kattenvenne, Kreis Steinfurt) Weiner Esch Ausgebeutete Markenfläche Weiner Mark bereits unter Ackernutzung)
Nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) erholte sich die Einwohnerzahl in Saerbeck allmählich wieder. Durch die zunehmende Bevölkerung, den Anstieg der Herdengrößen und deren Weiderechte (Stoppel- und Brachweide), dem Flurzwang (= der Lehnsherr gibt den Ort und die Art und Weise der Bewirtschaftung der Äcker vor) und die Aufsplittung der Feldflure durch Vererbung, wurden gegen den Widerstand der landlosen Markennutzer stetig neue Felder durch Rodung oder Urbarmachung der getreidefähigen Böden der Marken als sogenannte Ackerkämpe in Nutzung genommen. Hierdurch wurden die Marken immer weiter ausgedehnt und erreichten bald die Grenzen der Dorfgemeinschaft. Da die Marken oft von verschiedenen Dorfgemeinschaften genutzt wurden, kam es immer wieder zu Streitigkeiten in Bezug auf Grenzverläufe, Weide-, Hude- (Holzgewinnung), und Plaggenrechte unter den jeweiligen Dörfern, aber auch unter den Bauern einzelner Gemeinschaften selbst. Zwischenfälle an der Grenze zwischen Brochterbeck und Saerbeck sind aktenkundig. Dies zeigt, wie schmal die Lebensgrundlage der Bauern war, die zudem stets durch Dürren, Unwetter und Überschwemmungen bedroht wurde.
Quelle: Frank Witte, Kreis Steinfurt, Umwelt- und Planungsamt